Urlaub auf dem Ziegenhof

 

 

Sie können in unserem Mobilheim mit bis zu 4 Personen Urlaub machen:

 

01. April bis 31. Oktober 2023:

ab 3 Nächte                                                                105,00 €/Nacht

ab 7 Nächte                                                                100,00 €/Nacht

ab 14 Nächte                                                                90,00 €/Nacht

 

01. November 2023 bis 31. März 2024:

ab 3 Nächte                                                                100,00 €/Nacht

ab 7 Nächte                                                                  95,00 €/Nacht

ab 14 Nächte                                                                85,00 €/Nacht

 

Die Preise beinhalten Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung. Das Mobilheim ist mit Heizung, Klimaanlage und TV ausgestattet. Vor dem Zirkuswagen steht Ihnen eine eigene Terrasse zur Verfügung.

 

Anreise: ab  17.00 Uhr

Abreise: bis 10.00 Uhr

 

Bei uns können Sie aktiv am Bauernhofleben teilnehmen oder einfach nur Entspannen...

 

Auf den zahlreichen Seen der Holsteinischen Seenplatte gibt es viele Möglichkeiten Wassersport zu betreiben. Es gibt herrliche Rad- und Wanderwege und die Ostsee erreichen Sie in ca. 15 Minuten mit dem Auto.

 

Ein Urlaub mit Hund ist bei uns leider nicht möglich.

 

Unter www.landreise.de können Sie uns gerne eine Buchungsanfrage senden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald der Zirkuswagen bestellt und zugesagt ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zirkuswagens dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.

5. a) Der Vermieter ist nach treu und Glauben gehalten,den nicht in Anspruch genommenen Zirkuswagen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zirkuswagen hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. An-und Abreisetag gelten als ein Tag.

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Öffnungszeiten

 

Hofladen/

Hofbesichtigung:

 

geschlossen bis

Ende März 2023

 

Tierverkäufe: